Services

Wir warten Ihre elektrischen Anlagen und bieten weiteren Service

  • Baustrom
  • DGUV Vorschrift 3 Prüfungen (Prüfung ortsveränderliche Geräte)
  • Wartungen elektrischer Anlagen
  • Montage und Wartung Rauchwarnmelder DIN 14676 zertifiziert
  • Wartung Fluchtwegebeleuchtung
  • Wartung RWA-Anlagen (Rauchabzug)

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DGUV 3 Prüfung

 

Prüfung ortsveränderliche Geräte: Dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschluss-leitungen. Hinweis: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel. Jeder Unternehmer ist für die wiederkehrenden Prüfungen nach VDE 702  selbst verantwortlich. Die Prüffristen sind einzuhalten. Hier beraten wir Sie gerne.

Elektroinstallationen Alt- und Neubauten

 

Elektroinstallationen im Alt- und Neubau erfordern eine ausführliche Beratung und Planung der Elektroinstallation. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben sowie bei Komplett- und Teilsanierungen. Unsere moderne Gebäudetechnik bietet ein Höchstmaß an Komfort, Sicherheit und Funktionalität.

 

Wartung von Elektroanlagen

Wartung von Elektroanlagen

Durch die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen können Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt, Ausfälle verhindert und der Personen- und Sachschutz  um ein vielfaches erhöht werden. Betreiber sind verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen. Wir überprüfen Ihre elektrischen Anlagen und sichern den fehlerfreien Betrieb Ihrer Anlagen. Sichtkontrolle der Anlage und der Schaltgeräte. Kontrolle aller Schraubverbindungen. Wartung von elektrischen Anlagen. Prüffristen: Elektrische Anlangen und ortsfeste Betriebsmittel alle  4 Jahre. Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" 1x  im Jahr. Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen 1x im Monat.